Rechtsgebiete
Ich berate und vertrete Sie gerne bei allen Ihren Rechtsfragen und -problemen. Meine Kanzlei ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen so wie Privatpersonen ausgerichtet. Im Folgenden gebe ich eine kurze Übersicht über mein Dienstleistungsangebot bezogen auf einige exemplarische Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht - eines der konfliktreichsten Rechtsgebiete überhaupt - regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hier lassen sich viele Konflikte durch frühzeitige juristische Beratung vermeiden.
Meine Tätigkeit für Sie umfasst vor allem:
- Entwurf / Prüfung von Arbeitsverträgen
- Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Arbeitsvertrag
- Urlaubsrecht
- Ermahnung, Abmahnung etc.
- Kündigung und Kündigungsschutz
- bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Aufhebungvertrag, Abfindung, Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere etc
Für Arbeitgeber oder Betriebsräte stehe ich auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts gerne zur Verfügung.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
öffentliches und privates Baurecht
Das öffentliche Baurecht dient dem Interessenausgleich zwischen der grundrechtlich durch Artikel 14 GG geschützten Baufreiheit des Grundstückeigentümers und dem oftmals anders gelagerten Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sinnvollen Nutzung des nur beschränkt verfügbaren Baugeländes.
Hier stehe ich Ihnen u. a. bei folgenden Rechtsfragen zur Verfügung:
- Begleitung der Genehmigungsverfahren
- Fragen der Bauleitplanung
- bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben:
- Erschließung des Bauvorhabens
- Veränderungssperren, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht etc.
- bauordnungsrechtliche Regelungen:
- Abstandsflächen / Grenzbebauung
- Stellplätze, Garagen, Werbeanlagen etc.
- Nachbarschutz im Baurecht
Im privaten Baurecht führen oft schwierige technische Fragestellungen bei Vertragsverhältnissen zwischen Bauherrenschaft und Bauunternehmen, Architekten oder Handwerkern zu Streitigkeiten.
Ich berate sie z. B. bei folgenden Problemen:
- bei der Prüfung und Erstellung von Verträgen
- bei der Durchsetzung von
- Werklohnforderungen
- Schadensersatzansprüchen
- Gewährleistungsansprüchen
- bezüglich der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der vorgenannten Arten
In diesem Zusammenhang berate ich Sie auch in Fragen wie z. B. der rechtlichen Prüfung der Immobilienkaufverträge, der Finanzierungsgeschäfte etc.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt das Zusammenleben der Ehegatten und Lebenspartner. Das gesetzliche Modell der Zugewinngemeinschaft bietet in der Standardkonstellation einer Ehe einen fairen Interessenausgleich. Sobald aber Besonderheiten auftreten, wie z. B. bei der Mitarbeit eines Partners im Betrieb des Ehegatten, bei extremen Vermögensunterschieden der Ehegatten oder wenn ein Partner zur Kindeserziehung den Beruf aufgibt, sollte man durch eigene Absprachen Vorsorge treffen und diese in einem Ehevertrag absichern.
Ich bin Ihnen behilflich bei
- dem Abschluss von Eheverträgen, insbes. zum Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung)
- ehevertraglichen Vereinbarungen im Versorgungsausgleich (Altersversorgung)
- Güterstandsklauseln zur Sicherung des Unternehmensfortbestandes.
Häufigste Konfliktfälle im Familienrecht sind Trennung und Ehescheidung. Dabei ergeben sich folgende Problemfelder, die ich mit Ihnen juristisch löse:
- vertragliche Vereinbarungen anlässlich der Scheidung und Trennung zur Regelung der Scheidungsfolgen
- Durchführung von Scheidungsverfahren
- Ehegatten- und Kindesunterhalt, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Sorgerechts- und Umgangsregelung für gemeinsame Kinder
- Auflösung des ehelichen Hausrates
- Ausgleich des Zugewinns bei der Zugewinngemeinschaft
Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
Gerade beim Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht ist eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung bzw. Vertretung sinnvoll, denn oft lassen sich dadurch die Einstellung eines Verfahrens bereits vor der Hauptverhandlung erzielen oder Verfahrensfehler verhindern.
Ich übernehme für Sie:
- die Vertretung in allen Bußgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Gewerberecht, Bau- und Umweltrecht)
- Die Verteidigung in Strafsachen (Vertretung im Ermittlungsverfahren, Verteidigung im eigentlichen Strafprozess, Rechtsmittelverfahren, Haftsachen)
Auch als Opfer einer Straftat benötigen Sie vielfach juristischen Beistand.
Ich unterstütze Sie
- im Klageerzwingungsverfahren
- in Ihrer Stellung als Nebenkläger
- Bei der zivilrechtlichen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen den / die Täter.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst sehr unterschiedliche Fragen, betreffend z.B. den Autokauf, die Erteilung bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis oder den Schadensfall im Straßenverkehr.
Ich stehe Ihnen mit juristischem Rat zur Seite bei:
- Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, einschließlich des Leasingvertragsrechtes
- Erwerb oder Verlust des Führerscheins
- Regulierung von Unfallschäden, einschließlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Abwehr unberechtigter vorgenannter Ansprüche gegen Sie
- Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften
- Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und -strafsachen
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, so werden Ihnen die Rechtsanwaltsgebühren vom Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung als Teil Ihres Unfallschadens ersetzt.
Damit ich Ihnen in allen Ihren Rechtsfragen kompetent zur Seite stehen kann, ist ständige Fortbildung für mich selbstverständlich. Ich bin daher auch von der Rechtsanwaltskammer zertifiziert.